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Der LMC

Datenschutz






Datenschutzordnung des
Lüttringhauser Männerchores 1855
als Anlage zur Satzung


https://luettringhauser-maennerchor.de/


Allgemeine Grundsätze


Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten erfolgt im Verein nach den Richtlinien der EU-weiten Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie des gültigen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Die Konformität zum Datenschutz im Umgang mit personenbezogenen Daten im Verein wird insbesondere durch ein Datenschutzmanagementsystem gewährleistet.
Mit dem Beitritt eines Mitglieds zum Verein erfolgt eine datenschutzrechtliche Unterrichtung des Mitglieds gemäß
Art. 13 Abs. 1 und Abs. 2 DSGVO).  Der Verein darf beim Vereinseintritt alle Daten erheben (Beitrittserklärung), die zur Verfolgung der Vereinsziele und für die Betreuung und Verwaltung der Mitglieder erforderlich sind
(siehe Art. 6 Abs. 1 lit. B) DSGVO).
Für die Nutzung von personenbezogenen Daten sowie auch von Fotos im Rahmen der Pressearbeit in den Print- und Online Medien, (Internet, Social Media, etc) wird bei Bedarf eine separate Einwilligung eingeholt.


Beitritt zum Verein


Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein folgende personenbezogene Daten auf:
• Vor- und Zuname
• Geschlecht
• Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Wohnort)
• Kommunikationsdaten (Telefon, E-Mail)
• Geburtsdatum,
• Bankverbindung
• Beginn der Vereinszugehörigkeit
• Mitgliedsstatus
Die personenbezogenen Daten werden in einem EDV-System gespeichert, welches durch technische und organisatorische Maßnahmen vor einem unberechtigten Zugriff Dritter geschützt ist.
Sonstige Informationen und Informationen über Nichtmitglieder werden von dem Verein intern nur erhoben und verarbeitet, wenn sie zur Erfüllung des Vereinszweckes nützlich sind und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung entgegensteht.


Austritt aus dem Verein

Beim Austritt von Mitgliedern werden alle gespeicherten Daten archiviert. Die archivierten Daten werden ebenfalls durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt. Die archivierten Daten dürfen ebenfalls nur zu Vereins- bzw. Verbandsinternen Zwecken verwendet werden. Personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds, die die Kassenverwaltung des Vereins betreffen, werden gemäß den steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Kalenderjahre ab der Wirksamkeit des Austritts durch den Verein aufbewahrt. Danach werden diese Daten gelöscht.


Übermittlung von Daten bei der Mitgliedermeldung

Als Mitglied des Chorverband Bergisch Land Remscheid ist der Verein verpflichtet, seine aktiven Mitglieder an den übergeordneten Chorverband NRW jeweils mit Stichtag 31.03. des Kalenderjahres zu melden. Die Datenweitergabe an den Chorverband NRW, einem Dachverband im Verhältnis zum Verein, stellt eine Datenübermittlung i.S.d. §3 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 BDSG dar.


Übermittelt werden dabei personenbezogene Daten nach dem Meldestandard des Chorverbands NRW.
Dies sind insbesondere bei aktiven Mitgliedern folgende Daten:
• Vor- und Nachname, Anschrift, Geburtsdatum
• Geschlecht

• Ehrungsdaten (bisher erhaltene Ehrungen des Verbandes)
• Qualifikationen (z.B. D-Prüfungen)
• Datum Beitritt zur aktiven Mitgliedschaft
Bei aktiven Mitgliedern mit besonderen Aufgaben bzw. Funktionen laut Vereinssatzung (Vorstandsmitglieder), wird die vollständige Adresse mit Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie der Bezeichnung ihrer Funktion im Verein übermittelt.
Fördernde Mitglieder sowie ohne Aktivstatus oder besondere Aufgaben bzw. Funktionen werden nur statistisch, also ohne namentliche Meldung, übermittelt.


Der Verein erklärt ausdrücklich bei Abgabe einer Mitgliedermeldung an den übergeordneten Chorverband NRW, dass die Daten ausschließlich für verbandsinterne Zwecke verwendet werden dürfen; eine Überlassung an Dritte ist untersagt bzw. bedarf der schriftlichen Einwilligung der Mitglieder des Vereins

.

Die Übermittlung der Mitgliedermeldung erfolgt in einem datentechnisch verschlüsselten Verfahren.


Sonstige Übermittlung von Daten an Dachverbände


Als Mitglied des Chorverband NRW e.V. kann der Verein zur Erfüllung seiner Aufgaben personenbezogene Daten bei folgenden Anlässen an den Chorverband Bergisch Land Remscheid übermitteln:


• Beantragung von
Ehrungen nach der Ehrungsordnung des Chorverband Bergisch Land Remscheid oder weiterer Dachorganisationen:
Vor- und Zuname, Anschrift, Geburtsdatum, Ehrungshistorie


• Anmeldung zu Lehrgängen des Chorverband Bergisch Land Remscheid oder weiterer Dachorganisationen:
Vor- und Zuname, Anschrift, Geburtsdatum


• Anmeldung zu Fachtagungen und Veranstaltungen des Chorverband Bergisch Land Remscheid oder weiterer Dachorganisationen:


Vor- und Zuname, Anschrift, Geburtsdatum
Die Übermittlung der Mitgliedermeldung erfolgt in einem datentechnisch verschlüsselten Verfahren

Pressearbeit

Der Verein kann die Tagespresse über besondere Ereignisse des Vereins informieren. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand einer solchen Veröffentlichung widersprechen. Im Falle des Widerspruches unterbleiben in Bezug auf das widersprechende Mitglied weitere Veröffentlichungen.


Weitergabe von Mitgliedsdaten an Vereinsmitglieder


Der Vorstand kann besondere Ereignisse des Vereinslebens, insbesondere die Durchführung und die Ergebnisse von Prüfungen, Ehrungen, Spenden sowie Feierlichkeiten am schwarzen Brett im Vereinsheim bekannt machen. Im Falle personenbezogener Daten wird darauf geachtet, nur solche zu veröffentlichen, die für die Darstellung im Rahmen des jeweiligen Zwecks erforderlich und sinnvoll sind. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand einer solchen Veröffentlichung widersprechen. Im Falle des Widerspruches unterbleibt, in Bezug auf das widersprechende Mitglied, eine weitere Veröffentlichung.


Zum Zwecke der Koordination (z.B. Auftrittsvorbereitungen, Feierlichkeiten, etc.) kann an die aktiven Vereinsmitglieder eine Liste mit den Kontaktdaten aller übrigen Vereinsmitglieder ausgehändigt werden. Eine Nutzung dieser Daten für andere als vereinsinterne Zwecke ist nicht zulässig.


Zur Förderung des persönlichen Verhältnisses der Vereinsmitglieder untereinander können Listen mit Geburtstagen und Altersangaben veröffentlich werden.


Eine über den Vereinsbetrieb hinausgehende Nutzung von persönlichen Daten (Textinformationen, Bilder, Tonaufnahmen, etc.) die im Rahmen des Vereinsbetriebs übermittelt wurden oder entstanden sind, erfordert eine individuelle und nicht vereinsbezogene Vereinbarung zwischen den betroffenen Personen.


Mitgliederverzeichnisse werden nur an Vorstandsmitglieder und sonstige Mitglieder ausgehändigt, die im Verein nach Satzung eine besondere Funktion ausüben, welche die Kenntnis der Mitgliederdaten erfordert. Macht ein Mitglied geltend, dass er die Mitgliederliste zur Wahrnehmung seiner satzungsmäßigen Rechte benötigt, händigt der Vorstand die Liste nur gegen die schriftliche Versicherung aus, dass die Mitgliederdaten nicht zu anderen Zwecken verwendet werden.


Hinweis auf Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde


Als Aufsichtsbehörde für die Einreichung von Beschwerden der Betroffenen zum Datenschutz steht die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW, Frau Helga Block, zur Verfügung.


Die Beschwerde kann online unter E-Mail: 

poststelle@ldi.nrw.de


eingereicht werden.







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